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Immobilienverkauf bei Demenz · Region Stuttgart
Eine Wertermittlung in der Form, die das Betreuungsgericht erwartet, und vor dem Notartermin geklärt, ob Genehmigung oder Vollmacht trägt — jeder Schritt belegbar dokumentiert.

Verkauf im Betreuungsrecht
Ein Verkehrswert mit offengelegtem Rechenweg – in der Form, die das Betreuungsgericht erwartet.
Kaufvertrag und Zeitplan berücksichtigen die Genehmigung nach § 1850 BGB, bevor der Notar beurkundet.
Anfragen, Besichtigungen und Gebote belegt – damit der Preis vor Gericht begründet ist.
Wofür interessieren Sie sich?
Genehmigungsfest verkaufen
Die Verfügung über ein Grundstück braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts; bis sie vorliegt, ist der notarielle Vertrag schwebend unwirksam. Wir liefern die Wertermittlung, die das Gericht erwartet, und dokumentieren den Weg dorthin.
Verkauf mit Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht trägt den Verkauf oft ohne Gericht — aber nur, wenn sie die Immobilie ausdrücklich erfasst und im Grundbuch akzeptiert wird. Wir prüfen das vor dem Notartermin, nicht danach.
Nachvollziehbare Werte
Eine Wertermittlung mit offengelegtem Rechenweg, die eine Genehmigung tragen kann — und einen Betreuer davor schützt, für einen Verkauf unter Wert persönlich einzustehen.
Was wir für Sie übernehmen
Die Verfügung über ein Grundstück braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Wir liefern die Wertermittlung, die sie trägt, und einen Ablauf, den Sie belegen können.
01Ein Verkehrswert mit offengelegtem Rechenweg — die Form, die das Betreuungsgericht erwartet und die einen Verkauf unter Wert ausschließt.
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02Vermarktung, die den erzielten Preis begründet: dokumentierte Anfragen, Besichtigungen und Gebote, damit die Genehmigung nicht am Nachweis scheitert.
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03Ein geprüftes Ankaufsangebot als Vergleichsmaßstab — nicht als Abkürzung am Gericht vorbei, sondern als belegbare zweite Zahl.
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04Investorenberatung und Anlagenverkäufe – wir bringen Kapitalanleger mit den passenden Renditeobjekten zusammen.
Mehr erfahrenRund um Betreuung und Vollmacht
Was Betreuer und Bevollmächtigte vor einem Immobilienverkauf in der Region Stuttgart wissen müssen – und wo die Genehmigung des Betreuungsgerichts ins Spiel kommt.
01 — Betreuung
Wir sind in Stuttgart, Ludwigsburg, Kornwestheim und weiteren Städten in Baden-Württemberg für Sie da.
Kaufen & Mieten
Aktuelle Angebote aus unserer Vermittlung, nach Ort, Vermarktungsart, Typ und Preis.
Aktuelle Angebote
KaufWaiblingen
KaufWaiblingen
KaufBad Liebenzell
KaufVaihingen an der Enz
KaufBesigheim
KaufEsslingen am Neckar
Erste Einschätzung kostenlos
Eine erste, kostenlose Einschätzung – und auf Wunsch die Wertermittlung, die das Betreuungsgericht sehen will.
Warum mit uns
Wertermittlung und Vertrag so vorbereitet, dass das Betreuungsgericht sie prüfen kann.
Jede Anfrage und jedes Gebot schriftlich – für Ihre Rechenschaft gegenüber dem Gericht.
Besichtigungen und Räumung abgestimmt auf den Menschen, für den Sie handeln.
Ob eine Vorsorgevollmacht den Verkauf trägt, klären wir vor dem Notartermin, nicht danach.
Ihr Team
Hinter dieser Seite steht ein inhabergeführtes Maklerbüro mit Sitz in Kornwestheim. Wer die Immobilie bewertet, vermarktet und bis zum Notartermin begleitet, steht hier mit Namen und Gesicht – vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift dieselben Ansprechpartner.

Geschäftsinhaber

Immobilienberater

Assistenz
Referenzen
Betreuungsrecht
Mit einer Wertermittlung, die das Gericht trägt, und einem Ablauf, den Sie belegen können.
Bewerten.
Genehmigen lassen.
Verkaufen.
Häufige Fragen
Ja. Verfügt ein Betreuer über ein Grundstück des Betreuten, braucht er die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 Nr. 1 BGB, vor 2023 § 1821 BGB). Bis sie vorliegt, ist der notarielle Kaufvertrag schwebend unwirksam.
Das hängt vom Gericht und vom Einzelfall ab. Eine vollständige Wertermittlung und eine belegte Vermarktung vermeiden Rückfragen, die das Verfahren verlängern.
Häufig ja: Ein Bevollmächtigter braucht keine gerichtliche Genehmigung. Für das Grundbuchamt muss die Vollmacht Grundstücksgeschäfte umfassen und öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO) – das prüfen wir vor dem Notartermin.
In der Regel das Vermögen des Betreuten. Die Ersteinschätzung ist kostenlos; ein ausführliches Gutachten ist eine eigene Leistung, deren Preis wir vorher nennen.
Unser Büro ist in Kornwestheim. Wir arbeiten in Stuttgart, Ludwigsburg und der gesamten Region – Besichtigung und Bewertung finden vor Ort statt.